Ein Recht auf würdige Volksvertreter

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Der 75. Jahrestag wurde in Berlin mit einem Staatsakt und einer Rede des Bundespräsidenten begangen.

Für den Fall, dass Sie nicht wissen, wer der gegenwärtige Bundespräsident ist: Es handelt sich um Herrn Steinmeier, SPD. Das Staatsoberhaupt machte in seiner Rede, die eher einer Predigt glich, deutlich, dass ihm der Sinn des Grundgesetzes fremd ist.

Worum geht es? Der Kern der Verfassung unseres Staatswesens wird aus den Artikeln eins bis 20 gebildet. Es handelt sich dabei um die Grundrechte, sie gelten als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat. Im ersten Artikel wird dessen Rolle klar gestellt: Es ist die Pflicht des States, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Und diese Würde materialisiert sich in den Grundrechten.

„Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen.“ So steht es auch auf der Web-Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Die Grundrechte im Grundgesetz betreffen das Verhältnis der Bürger untereinander nicht. Hierfür sind die Gesetze zuständig. Da die Grundrechte aber fundamentale Wertentscheidungen darstellen, entfalten sie ihren Einfluss indirekt über die sogenannte Ausstrahlungswirkung: Die Ausrichtung, Auslegung und Anwendung der Gesetze darf den Festlegungen im Grundgesetz nicht widersprechen.

Aus diesem Grunde waren die länglichen Ausführungen des Herrn Steinmeier in Zusammenhang mit dem Grundgesetz darüber, dass sich „viele Menschen feindlich oder sogar immer unversöhnlicher gegenüberstehen“ fehl am Platze. Genauso ist es mit den Bemerkungen, wenn „Fake News die sozialen Netze fluten“ oder „Frauen im Netz auf übelste Weise an den Pranger gestellt“ werden.

All das hat mit dem Grundgesetz nichts zu tun. Das Grundgesetz selbst schreibt keine Versöhnlichkeit im Umgang der Bürger miteinander vor. Es enthält keine Vorschrift gegen Fake News und verbietet auch keine unfairen, beleidigenden Angriffe gegenüber Frauen (und anderen Personen).

Was es sehr wohl gibt, das ist die von Herrn Steinmeier immer wieder beklagte Kluft zwischen Verfassung und „Verfassungswirklichkeit“. Nur taugen eben die von ihm genannten Beipsiele dafür nicht.

Diese Kluft hat sich bei den Aktionen des Staates in Bezug auf „Corona“ weit aufgetan, als durch die Politik systematisch die demokratischen Grundrechte eingeschränkt wurden. Und wie sich mittlerweile u.a. an den RKI-Files zeigt, wurde hier zur Einschüchterung ganz bewusst Angst und Panik geschürt. Oder denken Sie an den Versuch, im Wissen über die Unwirksamkeit der Impfung hinsichtlich Weitergabe des Infekts eine Impfpflicht durchzusetzen, oder an die Forderung, Ungeimpfte völlig aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschließen. Diese „G1“ genannte Maßnahme hielt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für nötig.

Darüber aber verlor der Herr Steinmeier kein Wort. Und auch kein anderer Festredner gab auch nur ein gewisses Bedauern von sich, ein kleines Stück Selbstkritik ob der grundgesetzwidrigen „Maßnahmen“ in der Corona-Zeit. Stattdessen hohle Phrasen en masse. So jedenfalls wird niemanden das Grundgesetz näher gebracht. Sein Jahrestag – eine verpasste Gelegenheit.

Die Selbstbeweihräucherung und Abgehobenheit der Berliner Politik ist ohne Worte.

Die nächste Kluft zwischen Verfassung und „Verfassungswirklichkeit“ tut sich schon auf: Innenministerin Faeser und Verfassungsschutzpräsident Haldenwang wollen gegen Meinungsäußerungen „unterhalb der Strafbarkeits-Grenze" vorgehen. Das ist verfassungswidrig, es ist ein Angriff des Staates auf die im Grundgesetz geschützte freie Meinungsäußerung.

Leider hat der Bürger kein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf würdige Volksvertreter…

[Unter Verwendung von Material aus dieser Quelle]

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